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Geld für Wasserzähler erlassen

Rentnerin spart 35 Euro

Elke Sch., 73, aus Rahlstedt schreibt: „Das Haus meiner Eltern steht leer, es wird wohl bald abgerissen. Ich habe den Wasseranschluss gekündigt, die Uhr wurde ausgebaut. Es wurde ein Frostschaden bei der Uhr festgestellt, und ich bekam eine Rechnung über 35 Euro deswegen. Als ich nachfragte, sagte man mir bei den Wasserwerken, die Wasseruhr werde kurz eingelagert und dann vernichtet. Der Wasserzähler wäre also ohnehin vernichtet worden, dann ist dem Unternehmen doch kein Schaden entstanden, warum soll ich zahlen?“

Ole Braukmann von der Unternehmenskommunikation Hamburg Wasser, wozu auch die Hamburger Wasserwerke gehören, sagt: „Grundsätzlich sind unsere Kunden dazu verpflichtet, Wasserzähler vor Frosteinwirkung zu schützen. Ebenso haften sie bei Beschädigung, da üblicherweise ein neuer Zähler eingebaut werden muss. Wir können den Unmut hier aber nachvollziehen. Aus diesem Grund verzichten wir auf die Erstattung der Kosten, ohne dass sich ein Rechtsanspruch für Frau Sch. daraus ergibt.“

Neue Hose für unzufriedenen Kunden

Rentner Volker P., 70, aus Hummelsbüttel hatte sich eine Cordhose in der City gekauft, bei einem renommierten Bekleidungsgeschäft: „Nach sieben Monaten löste sich der Feincord vom Basisgewebe, und zwar nicht an üblich stark beanspruchten Stellen wie etwa am Gesäß, sondern im Schritt an der Innenseite. Einen solchen Schaden darf es meiner Meinung nach so kurzer Zeit nicht geben. Die Hose hatte ich bis dahin nur maximal zehnmal getragen. Als ich den Schaden im Geschäft in der City reklamierte, überprüfte man dort die Hose, danach hörte ich bis heute nichts mehr von dem Geschäft.“

Der Leserbotschafter hakte nach, die Firma reagierte. Ein Mitarbeiter sagte: „Leider gab es ein Problem, da das Anliegen bei uns untergegangen ist. Dafür haben wir uns entschuldigt.“ Und weiter: „Um die Angelegenheit möglichst schnell aus der Welt zu schaffen tauschen wir ihm die Hose gegen eine neue.“

So erreichen Sie den Leserbotschafter: Schicken Sie bitte Ihre Alltagsärger-Fälle, kurz skizziert, mit Ihrer Telefonnummer per E-Mail an: Leserbotschafter@Abendblatt.de oder an: Leserbotschafter Ralf Nehmzow, Chefredaktion Hamburger Abendblatt, Axel-Springer-Platz 1, 20350 Hamburg.

Airline ließ 90-Jährigen warten

Schalterschlange, er verpasste Flug

Horst W., 90, aus Wellingsbüttel schildert folgenden unfassbaren Fall: „Seit Jahren fliegen meine Frau, 83, und ich mit Air Berlin nach Kärnten, bisher verlief alles ohne Beanstandungen. Vor einiger Zeit wollten wir an einem Mittag von Hamburg nach Salzburg fliegen und von dort weiter per Taxi nach Bad Birnbach in Bayern. Wir hatten bei dem Unternehmen vorher einen Rollstuhl angefordert und Sitzplätze reserviert. Ich bin zu 90 Prozent behindert, kann deshalb nicht lange stehen. Meine Frau wollte uns daher und auch angesichts einer Warteschlange am Schalter schneller einchecken. Höflich fragte sie dort nach. Von den besondern Umständen unbeeindruckt wies die Mitarbeiterin am Schalter sie jedoch an, ohne überhaupt nach dem Flugziel zu fragen, sich am Ende der Warteschlange anzuschließen. Ich könne auf einem Sitzplatz warten, ergänzte die Mitarbeiterin. Wir waren empört. Als wir endlich an der Reihe waren, sagte man uns lapidar, der Flug sei nicht mehr zu erreichen, zumal der Rollstuhl auch erst besorgt werden musste. Wir waren fassungslos, wie man uns so behandeln konnte. Wir haben schließlich auf eigene Kosten einen Abendflug nach München gebucht, ein bestelltes Taxi in Salzburg konnte nicht mehr abgesagt werden. Als wir schließlich spätabends am Ziel ankamen, war ich nach stundenlangem Warten in der Abflughalle ohne Rollstuhl, nach Flug und zweieinhalbstündiger Taxifahrt nach Bad Birnbach am Ende meiner Kräfte. Ich bin erschüttert über diesen Vorfall!“

Silke Manitz, Pressereferentin bei Air Berlin, prüft den Fall: „Was hier genau die Ursache am Check-in war, können wir im Detail nicht mehr recherchieren. Die Zufriedenheit unserer Gäste hat immer höchste Priorität. Wir werden dem Ehepaar selbstverständlich die Mehrkosten von 453,68 Euro erstatten und eine Gutschrift in Höhe von 50 Euro pro Person anbieten.“

Es bleiben Fragen, z. B. diese Frage: Warum behandelte Air Berlin so seine 90-jährigen bzw. 83-jährigen Fluggäste? Keine zufriedenstellende Aufklärung, keine gute Kundenpflege!

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Telefónica hilft junger Polizistin

Irrtum: Telefonrechnung war zu hoch

Polizistin Jana W., 21, aus Oststeinbek schreibt: „Ich habe bei Alice/O2 einen neuen Vertrag abgeschlossen. einen Festnetzvertrag mit Internetzugang, unter anderem mit Ermäßigung der Grundgebühr für die ersten drei Monate. Ich erhielt wenig später per E-Mail die Rechnung für den ersten Monat. Diese belief sich auf insgesamt 114,55 Euro. Ich wunderte mich über die Höhe des Betrags und prüfte, woraus sich dieser zusammensetzt. Der Betrag erschien mir zu viel, denn meine Grundgebühr sollte monatlich laut Vertrag nur rund 24 Euro betragen.

Man hatte mir wohl irrtümlich die einmaligen Einrichtungspreise für WLAN und den Festnetzanschluss in Höhe von rund 80 Euro dazuberechnet. Dabei hatte ich bei Abschluss meines Vertrages diesen extra auf 24 Monate Laufzeit auslegen lassen, damit diese Einrichtungsgebühren entfallen. Mehrfach rief ich bei der kostenpflichtigen Hotline der Firma an, schilderte mein Anliegen, ich ging auch zu einem O2-Shop, das blieb jedoch ohne Ergebnis. Das vom meinen Konto eingezogene Geld ließ ich schließlich zurückbuchen. Ich erhielt wenig später einen Anruf von der Firma, ich sollte zahlen. Nun habe ich ein erstes Mahnschreiben bekommen.

Ich bin natürlich gewillt, für adäquate Leistungen auch zu bezahlen. Hier bin ich indes nicht bereit, mich so in dieser Form als Kundin behandeln zu lassen. Ich bin empört, wie mit mir umgegangen wird.“

Carolin Eckert von Telefónica, wozu Alice/O2 gehört, sagt dazu: „Wir haben den Fall geprüft und können Ihnen folgendes mitteilen: Für die Kundin war im System eine nicht korrekte Tarif-Aktion hinterlegt. Wir haben ihr jetzt die zu viel entrichteten Gebühren gutgeschrieben. Zudem erhält die Kundin einen Pauschalbetrag für angefallene Hotline-Kosten.“

Unlängst schrieb Jana W. erneut dem Leserbotschafter: „Jetzt kam die große Entschuldigung von Alice, aus der hervorging, dass sich der Leserbotschafter eingeschaltet hat. Der Vertrag wurde nun richtig eingestuft, alles ist in Ordnung. Ich bin sehr froh, dass Sie sich der Sache angenommen haben, und mit so schnellem Erfolg. Vielen Dank!“

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Ärger mit dem Finanzamt

96-Jährige soll nachversteuern

Erna B., 96, aus Billstedt schreibt: „Ich habe einen Herzschrittmacher und hier und da mal Schmerzen, aber sonst geht es mir eigentlich für mein Alter recht gut. 41 Jahre hatte ich als Buchhalterin gearbeitet. Meine Steuern habe ich in meinem Leben natürlich immer korrekt bezahlt. Ich bin Witwe und beziehe neben einer Witwenrente eine eigene Rente. Im Jahr 2005 wurde ich vom Finanzamt allgemein angeschrieben, dass es bei der Versteuerung von Renten Veränderungen geben werde. Ich hatte mich beim Finanzamt genau erkundigt, was man nun nach der Mitteilung als Rentner tun und beachten müsse. Man sagte mir damals im Finanzamt, ich solle abwarten, würde deswegen noch mal konkret angeschrieben – bis dahin bräuchte ich aktiv nichts zu tun. Erst jetzt, viele Jahre später, bekam ich folgende Post vom Finanzamt, die mich sehr überrascht hat. Darin heißt es: Ich soll nun meine Steuererklärung für die vergangenen sieben Jahre einreichen. Das hat mich sehr aufgeregt. Ist das alles korrekt? „

Daniel Stricker, Pressesprecher der Finanzbehörde, sagt: „Beginnend mit dem Jahr 2005 beträgt der steuerpflichtige Teil der gesetzlichen Rente 50 Prozent. Dies gilt für Renten, die vor dem Jahr 2005 und im Jahr 2005 begonnen haben. Auch eine Seniorin in dem hohen Alter ist davon betroffen, weil eine Gleichbehandlung aller steuerpflichtigen Bürgerinnen und Bürger keine Rücksicht auf das individuelle Alter nehmen kann. Wenn es sich hier damals um eine mündliche Auskunft gehandelt hat, lässt sich das heute beim besten Willen nicht mehr überprüfen. Der steuerpflichtige Teil steigt für jeden Rentnerjahrgang um jährlich zunächst zwei Prozentpunkte. Einkommenssteuererklärungen sind grundsätzlich bis zum 31. Mai des Folgejahres abzugeben. Die Nichtabgabe kann dazu führen, dass das Finanzamt für mehrere Jahre Steuerbeträge nachfordern muss.“

Die Kommunikation verlief in diesem Fall unbefriedigend. Die Rentnerin hat sich nun einen Steuerberater genommen – und will das Thema für sich abhaken.

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